Die Regelungen des Sachbezugs 44 EUR sind mit den Einschränkungen und Reduzierungen durch das BMF-Schreiben vom 13.04.2021 noch komplexer als bisher geworden. Der Sachbezugs-Navigator gibt Ihnen Orientierung im Dschungel des Sachbezugs. So finden Sie heraus, ob der Sachbezug, so wie Sie ihn derzeit im Unternehmen verwenden, den derzeitigen und auch zukünftigen Bedingungen entspricht.
Klicken Sie sich einfach durch die Fragen. Wir machen es leicht.
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Erstatten Sie Ihren Mitarbeitern eingereichte Rechnungen (z.B. einen Stromzuschuss)?
Überweisen Sie Ihren Mitarbeitern Geld auf ihre Konten oder zahlen Sie es ihnen bar (auch Fremdwährung) aus?
Wird eine Entgeltumwandlung oder -verzicht aus dem Brutto vorgenommen, um den Sachbezug zu finanzieren?
Erhalten Ihre Mitarbeiter die Sachleistung zusätzlich zu ihrer normalen Vergütung / ihrem Tarifentgelt on Top?
Können Ihre Mitarbeiter zwischen einem Sachbezug und einer Barauszahlung wählen?
Nutzen Sie Waren/Dienstleistungen aus der eigenen Herstellung, die Sie an Ihre Mitarbeiter aushändigen bzw. die sie sich aussuchen können?
Kaufen Sie die Ware(n) direkt bei einem Dritten ein und händigen Sie diese Ihren Mitarbeitern aus?
Haben Sie ein Abkommen mit einem Unternehmen (z.B. Tankstelle/Tankstellenkette), wo Ihre Mitarbeiter die Ware(n) erhalten und rechnen Sie direkt mit dem Unternehmen ab?
Geben Sie Ihren Mitarbeitern die Sonderprägung einer Münze?
Geben Sie selbsterstellte Gutscheine für Waren /Dienstleistungen aus der Produktpalette Ihres eigenen Unternehmens an Ihre Mitarbeiter aus?
Erhalten die Mitarbeiter von Ihnen einen selbsterstellten Gutschein für eine Ware (z.B. Benzin) bzw. eine Dienstleistung von einem anderen Unternehmen?
Nutzen Sie vorab gezahlte Gutscheine oder Wertkarten mit einer überregionalen Akzeptanz ohne Einschränkung hinsichtlich der Produktpalette oder der Produktpartner jedoch nur gültig für das Inland (z.B. Wunschgutschein)?
Sie nutzen im Vorfeld gekaufte Gutscheine,
die sich auf einen bestimmten Zweck beziehen?
● Verzehrkarten in einer sozialen Einrichtung, Essensgutscheine oder Essenszuschüsse
● Behandlungskarten für ärztliche Leistungen oder Reha-Maßnahmen
● Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
Nutzen Sie im Voraus gekaufte Gutscheine/Wertkarten von einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe (gleiches Logo), Warenhauskette und oder Online-Händler?
Nutzen Sie einen Gutschein/Wertkarte von einem einzelnen Unternehmen (z.B. einem Warenhaus vor Ort) mit einer Shop-in-Shop Lösung?
Nutzen Sie im Voraus gekaufte Gutscheine, die auf ein Shoppingcenter/Mall/Outlet-Center im Inland beschränkt sind?
Nutzen Sie im Voraus gekaufte Gutscheine, die auf einen städtische Einkaufs- und Dienstleistungsverbund (CityCard) oder im ländlichen Raum auf mehrere angrenzende Orte und Gemeinden im Inland beschränkt sind?
Sie nutzen im Voraus gekaufte Wertgutscheine, die sich auf eine sehr begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette beziehen, die mehreren Unternehmenskette (Logo) gehören?
Themenkarten wie:
● Mobilitätstickets: Personennah- und Fernverkehr inkl. Leihgebühren von Carsharing, E-Scooter, Rädern
● Was das Auto bewegt: Kraftstoff und Elektroladung
● Fitness: Nutzung der Infrastruktur inkl. Waren und Dienstleistungen
● Streamingdienste Film & Musik
● Zeitschriften, Magazine inkl. Download
● Bücher, Hörbücher-Downloads
● Beautykarten: Behandlungen Friseur, Hautpflege u.ä
● Bekleidung inkl. Schuhe und Accessoires, Kosmetika und Düfte
Dies ist seit dem 01.01.2020 kein zugelassener Sachbezug mehr.
BMF-Schreiben vom 13.4.2021 Rdnr.3
Einnahmen in Geld sind ausdrücklich keine Sachbezüge.
BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 1
Der steuerliche Vorteil des Sachbezugs ist insbesondere im Rahmen von Gehaltsverzicht oder -umwandlung ausgeschlossen.
BMF-Schreiben vom 14.4.2021 Rdnr. 4
Der Vorteil des Sachbezugs entsteht nur, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohns gewährt wird.
Dies wird nochmals im BMF-Schreiben vom 13.4.2021 Rdnr.4 klargestellt.
Mit einer solchen Regelung entfällt der steuerliche Vorteil des Sachbezugs komplett, auch für die Mitarbeiter, die sich für die Sachleistung entschieden haben.
BMF vom 13.4.2021 Rdnr.5
Sie nutzen eine gültige Sachbezugsregelung. Aber dies ist ein aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung. Jeder Sachbezug muss genau dokumentiert sein. Der Sachbezug gilt für den jeweiligen Monat, in dem der Mitarbeiter die Ware/Dienstleistung erhält. BMF vom 13.4.2021 Rdnr.26
Prüfen Sie, ob es nicht interessanter für Sie ist, Belegschaftsrabatte (§ 8 Abs. 2 EstG) als Sachbezug bis zu 1.080 EUR jährlich zu nutzen. Damit würde Ihnen der Sachbezug 44 EUR für weitere attraktive Benefits offenstehen.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Preis der Ware die Freigrenze von 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. Aber es ist ein aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung. Jeder Sachbezug muss genau dokumentiert sein. Der Sachbezug gilt für den jeweiligen Monat, in dem der Mitarbeiter die Ware/Dienstleistung erhält.
BMF vom 13.4.2021 Rdnr.26
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Preis der Ware die Freigrenze von 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. Überschreitet der Betrag eines Mitarbeiters die Freigrenze, gilt für den gesamten Betrag dieses Mitarbeiters nicht der Vorteil des Sachbezugs für den entsprechenden Monat. Das gibt Ärger und ist ein sehr aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung.
Jeder Sachbezug muss auf der Rechnung genau dokumentiert sein. Der Sachbezug gilt für den jeweiligen Monat, in dem der Mitarbeiter die Ware/Dienstleistung bei dem Unternehmen erhält. BMF vom 13.4.2021 Rdnr.26
Dies wird nur als Sachbezug gewertet, sofern der Preis der Münze vom geprägten Nennwert abweicht. Der Einkaufspreis darf die monatliche Sachbezugsgrenze 44 EUR bzw. 50 EUR in 2022 (inkl. Steuern) nicht überschreiten.
Aber es ist ein aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung. Jeder Sachbezug muss genau dokumentiert sein. Der Sachbezug gilt für den jeweiligen Monat, in dem der Mitarbeiter die Münze erhält. BMF vom 13.4.2021 Rdnr.26
Nutzen Sie eine aufladbare Geldkarte oder Prepaid Card (VisaCard, MasterCard, MaestroCard) mit einer überregionalen Akzeptanz ohne wesentliche Einschränkung hinsichtlich der Produktpalette oder der Produktpartner, auch wenn diese nur für das Inland gültig ist?
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs. Der Preis darf die monatliche Sachbezugsgrenze 44 EUR bzw. 50 EUR ab 2022 inkl. Steuern nicht überschreiten.
Aber es ist ein sehr aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung. Jeder Sachbezug muss genau dokumentiert sein. Der Sachbezug gilt für den jeweiligen den Monat, in dem der Mitarbeiter die Ware/Dienstleistung erhält. BMF vom 13.4.2021 Rdnr.36
Prüfen Sie, ob Sie nicht interessanter für Sie ist, § 8 Abs. 2 EStG (Belegschaftsrabatte) als Sachbezug bis zu 1.080 EUR jährlich zu nutzen. Damit steht Ihnen der Sachbezug 44 EUR für weitere attraktive Benefits offen.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Preis der Ware die Freigrenze von 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. Überschreitet der Betrag eines Mitarbeiters die Freigrenze, gilt für den gesamten Betrag des Mitarbeiters nicht der Vorteil des Sachbezugs für den entsprechenden Monat.
Dies ist ein aufwändiges Verfahren für die Verwaltung. Jeder Sachbezug muss auf der Rechnung genau dokumentiert sein. Der Sachbezug gilt für den jeweiligen Monat, in dem der Mitarbeiter die Ware/Dienstleistung bei dem Unternehmen erhält. BMF-Schreiben vom 13.4.2021 Rdnr.26
Dies ist seit dem 01.01.2020 kein zugelassener Sachbezug mehr. Das wird im BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 9, 9b, 10 bestätigt. Die eingeschränkten Möglichkeiten werden in Rdnr. 10 detailliert dargestellt. Aufgrund der Übergangsregelung Rdnr. 30 können Sie diese Form des Sachbezugs noch bis zum 31.12.2021 nutzen, ohne dass dies vom Fiskus beanstandet wird.
Das ist ein gültiger Sachbezug. Aber Achtung: Es muss gewährleistet sein, dass alle Waren und Dienstleistungen zu der eigenen Produktpalette vor Ort oder Online gehören. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 10c
Anbieter, deren Geschäftsbereich einen Marketplace oder Partnerprogramme beinhaltet (z.B. Amazon oder Zalando) erhalten keine Anerkennung für eine Sachbezugsleistung. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 9a, 11 Punkt 6
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Lassen Sie sich die Gutscheinausgabe vom Mitarbeiter monatlich quittieren. Eine Ausgabe von Gutscheinen für mehrere Monate im Voraus bzw. rückwirkend ist nicht gestattet. Dies ist ein sehr aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 11 Punkt 2.
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Lassen Sie sich die Gutscheinausgabe vom Mitarbeiter monatlich quittieren. Eine Ausgabe von Gutscheinen für mehrere Monate im Voraus bzw. rückwirkend ist nicht gestattet. Dies ist jedoch ein sehr aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 11
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Lassen Sie sich die Gutscheinausgabe vom Mitarbeiter monatlich quittieren. Eine Ausgabe von Gutscheinen für mehrere Monate im Voraus bzw. rückwirkend ist nicht gestattet. Dies ist jedoch ein sehr aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 11
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Lassen Sie sich die Gutscheinausgabe vom Mitarbeiter monatlich quittieren. Eine Ausgabe von Gutscheinen für mehrere Monate im Voraus bzw. rückwirkend ist nicht gestattet. Dies ist jedoch ein sehr aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. Der Gutschein darf jeweils nur einen Themenbereich umfassen.
Es muss nachweislich gewährleistet sein, dass der Aussteller der Gutscheine (Emittent) mit den einzelnen Akzeptanzstellen direkte Verträge hat. Damit werden nur große Ketten vom Sachbezug profitieren können. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 12
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Lassen Sie sich die Gutscheinausgabe vom Mitarbeiter monatlich quittieren. Eine Ausgabe von Gutscheinen für mehrere Monate im Voraus bzw. rückwirkend ist nicht gestattet. Dies ist jedoch ein sehr aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung.
Das Thema Mobilität mit dem öffentlichen Nahverkehr lässt sich verwaltungsarm auch über § 3 Nr. 15 EstG abbilden. Dies kann sehr interessant sein. Wir informieren Sie gern darüber.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. Der Gutschein darf jeweils nur einen eingegrenzten Zweck umfassen. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 14, 15, 16
Es muss nachweislich gewährleistet sein, dass der Aussteller der Gutscheine (Emittent) mit den einzelnen Akzeptanzstellen direkte Verträge hat. Damit werden nur große Ketten vom Sachbezug profitieren können. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 12
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Lassen Sie sich die Gutscheinausgabe vom Mitarbeiter monatlich quittieren. Eine Ausgabe von Gutscheinen für mehrere Monate im Voraus bzw. rückwirkend ist nicht gestattet. Dies ist jedoch ein sehr aufwändiges Verfahren für Ihre Verwaltung.
Bitte prüfen Sie, ob Sie nicht besser eine andere Form des Sachbezugs hierfür nutzen:
- Essensgutscheine u. Zuschüsse: Sachbezug EstG §8 Abs. 2 Satz 6
- Ärztl. Leistungen siehe Versicherungsleistungen BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 6
- Betriebliches Gesundheitsmanagement: 600 EUR pro Jahr lt. § 3 Nr. 34 EStG seit dem 1.1.2008Wir informieren Sie gern hierzu.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV), bei der Sie die kompletten Beiträge zusätzlich zum Entgelt zahlen?
Dies ist seit dem 01.01.2020 kein zugelassener Sachbezug mehr. Im BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 9, 9b, 10 wird dieser Sachverhalt nochmals bestätigt. Die eingeschränkten Möglichkeiten werden in Rdnr. 10 detailliert dargestellt.
Aufladbare Geldkarten / Prepaid Cards, die frei ohne Themen- oder Zweckbegrenzung überregional akzeptiert sind, gelten als Geldsurrogate (BFH-Urteil vom 4.07.2018). Mit dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 23 wird deutlich darauf hingewiesen. Aufgrund der Übergangsregelung Rdnr. 30 können Sie diese Form des Sachbezugs jedoch noch bis zum 31.12.2021 nutzen, ohne dass dies vom Fiskus beanstandet wird.
Nutzen Sie eine aufladbare Geldkarte von einem einzelnen Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe mit gleichem Logo, Warenhauskette oder Online-Händler?
Nutzen Sie eine aufladbare Geldkarte von einem einzelnen Unternehmen (z.B. einem Warenhaus vor Ort) mit einer Shop-in-Shop Lösung?
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs. Die Einzahlung darf die monatliche Sachbezugsgrenze 44 EUR bzw. 50 EUR ab 2022 inkl. Steuern nicht überschreiten.
Aber Achtung: Es muss gewährleistet sein, dass alle Waren und Dienstleistungen zu der eigenen Produktpalette vor Ort oder Online gehören. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 10c
Anbieter, deren Geschäftsbereich einen Marketplace beinhaltet (z.B. Amazon oder Zalando) erhalten keine Anerkennung für eine Sachbezugsleistung. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 9a, 11 Punkt 6
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet.
BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 11, Punkt 2.
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Diese Art des Sachbezug schränkt Ihre Mitarbeiter stark ein. Schauen Sie doch, ob die Alternativen für Sie nicht interessant sein könnten.
Nutzen eine aufladbare Geldkarte, die auf ein Shoppingcenter/Mall/Outletcenter im Inland beschränkt ist?
Nutzen Sie eine aufladbare Geldkarte, die auf einen städtische Einkaufs- und Dienstleistungsverbund (City Card) oder im ländlichen Raum auf mehrere angrenzende Orte und Gemeinden im Inland beschränkt ist?
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet.
BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 10b
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Schauen Sie doch mal, ob die Alternativen für Sie nicht interessant sein könnten.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet.
BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 10a und b
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Schauen Sie doch mal, ob die Alternativen für Sie nicht interessant sein könnten.
Nutzen Sie eine aufladbare Geldkarte, die sich auf eine sehr begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette bezieht, aber nicht nur zu einer Unternehmenskette (Logo) gehört?
Themenkarten wie: ● Mobilitätstickets: Personennah- und Fernverkehr inkl. Leihgebühren von Carsharing, E-Scooter, Rädern
● Was das Auto bewegt: Kraftstoff und Elektroladung
● Fitness: Nutzung der Infrastruktur inkl. Waren und Dienstleistungen
● Streamingdienste Film & Musik
● Zeitschriften, Magazine inkl. Download
● Bücher, Hörbücher-Downloads
● Beautykarten: Behandlungen Friseur, Hautpflege u.ä
● Bekleidung inkl. Schuhe und Accessoires, Kosmetika und Düfte u.ä.
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. Die Geldkarte darf jeweils nur einen Themenbereich umfassen.
Es muss nachweislich gewährleistet sein, dass der Aussteller der Gutscheine (Emittent) mit den einzelnen Akzeptanzstellen direkte Verträge hat.
BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 12
Eine Barauszahlung oder Erstattung in bar bei Rückgabe von Waren muss ausgeschlossen sein.
Das Thema Mobilität mit dem öffentlichen Nahverkehr lässt sich verwaltungsarm auch über § 3 Nr. 15 EstG abbilden. Dies kann sehr interessant sein. Wir informieren Sie gern darüber.
Schauen Sie doch mal, ob die Alternativen für Sie vielleicht interessanter sind.
Nutzen Sie eine Geldkarte, die sich auf einen bestimmten Zweck bezieht?
„Verzehrkarten in einer sozialen Einrichtung, Essensgutscheine oder Essenszuschüsse“
„Behandlungskarten für ärztliche Leistungen oder Reha-Maßnahmen“
„Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen“
Dies entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet. Die Geldkarte darf jeweils nur einen eingegrenzten Zweck umfassen. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 14, 15, 16
Es muss nachweislich gewährleistet sein, dass der Aussteller der Gutscheine (Emittent) mit den einzelnen Akzeptanzstellen direkte Verträge hat. Damit werden nur große Ketten hiervon profitieren können. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 14
Bitte prüfen Sie, ob Sie nicht besser eine andere Form des Sachbezugs hierfür nutzen:
- Essensgutscheine u. Zuschüsse: Sachbezug EstG §8 Abs. 2 Satz 6
- Ärztl. Leistungen siehe Versicherungsleistungen BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 6
- Betriebliches Gesundheitsmanagement: 600 EUR pro Jahr lt. § 3 Nr. 34 EStG seit dem 1.1.2008Wir informieren Sie gern hierzu.
Dies wird ausdrücklich im BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 6 bestätigt. Es entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der monatliche Beitrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet.
Schauen Sie auf jeden Fall die Alternativen an, vielleicht finden Sie hier weitere Anregungen oder attraktive Kombinationen.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV), bei der die Mitarbeiter den Vertrag abschließen und Sie als Arbeitgeber erstatten den Mitarbeitern die Auslagen oder geben ihnen Zuschüsse hierfür?
Die Erstattung wird als Geldleistung gerechnet. Die steuerlichen Vorteile des Sachbezugs gelten hierfür ausdrücklich nicht. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr 18
Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie, damit Sie die wertvollen Zusatzleistungen als Sachbezug einsetzen können. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen vom Arbeitgeber finanzierten freiwilligen Unfallversicherungsschutz, bei dem die Mitarbeiter die Leistungen direkt mit dem Versicherer abrechnen können – ohne pauschale Versteuerung?
Dies wird ausdrücklich im BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr. 7 bestätigt. Es entspricht den Vorgaben des Sachbezugs, sofern der Betrag 44 EUR (50 EUR ab 2022) nicht überschreitet.
Sie sollten jedoch prüfen, ob Sie nicht besser die Pauschalversteuerung nach § 40b Abs. 3 EStG nutzen, so dass Sie den Sachbezug für andere Leistungen nutzen können. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine freiwillige Unfallversicherung, bei dem die Beiträge pauschalversteuert nach § 40b Abs. 3 EStG werden?
Keine Anerkennung als Sachbezug, da nicht beide Versteuerungsarten gleichzeitig möglich sind. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr.29
Um den Sachbezug 44 EUR zu nutzen, gibt es ganz hervorragende Möglichkeiten mit attraktive Leistungen.Schauen Sie es sich bitte an. Wir beraten Sie gern.
Zahlen Sie als Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung ein und deklarieren diese Beträge als Sachbezug?
Keine Anerkennung als Sachbezug. BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr.29
Im Rahmen der §§ 3.63, 4d, 6a EstG gibt es ausreichend Möglichkeiten, die betriebliche Altersversorgung steuerlich zu nutzen. Lassen Sie sich beraten.
Um den Sachbezug 44 EUR zu nutzen, gibt es ganz hervorragende Möglichkeiten mit attraktive Leistungen.Schauen Sie es sich bitte an. Wir beraten Sie gern.
Betriebliche Altersversorgung: Zahlen Sie den Mitarbeitern den gesetzlich vorgesehenen Zuschuss zur Altersversorgung (Entgeltumwandlung) in Form eines Gutscheins aus oder auf eine prepaid-Karte ein?
Keine Anerkennung als Sachbezug. Mittel für die betriebliche Altersversorgung sind im Rahmen der §§ 3.63, 4d, 6a EstG zu nutzen.
BMF-Schreiben vom 13.04.2021 Rdnr.29
Um den Sachbezug 44 EUR zu nutzen, gibt es ganz hervorragende Möglichkeiten mit attraktive Leistungen.Schauen Sie es sich bitte an. Wir beraten Sie gern.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen anderen Versicherungsschutz als hier beschrieben als Sachbezug an?
Keine automatische Anerkennung als Sachbezug. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Um den Sachbezug 44 EUR zu nutzen, gibt es ganz hervorragende Möglichkeiten mit attraktive Leistungen. Schauen Sie es sich bitte an. Wir beraten Sie gern.
Vielleicht befindet sich dieser in einer anderen Kategorie in der Auswahlmaske. Alternativ können Sie uns auch gern eine Mail senden und wir lassen es für Sie klären.
Vielleicht befindet sich dieser in einer anderen Kategorie in der Auswahlmaske. Alternativ können Sie uns auch gern eine Mail senden und wir lassen es für Sie klären.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail.
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